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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 10264/97   

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https://dejure.org/1997,17666
OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 10264/97 (https://dejure.org/1997,17666)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.12.1997 - 2 A 10264/97 (https://dejure.org/1997,17666)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Dezember 1997 - 2 A 10264/97 (https://dejure.org/1997,17666)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 13.85

    Beamtenrecht - Beurteilung - Lehrer - Unterrichtsbesichtigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 10264/97
    Ob ein solches Anliegen im Hinblick auf die Regelung des § 45 Abs. 3 Satz 2 BeamtVG noch Gegenstand einer zulässigen Verpflichtungsklage sein kann, nachdem der Dienstherr das schädigende Ereignis bereits als Dienstunfall im Sinne von § 31 BeamtVG anerkannt hat und von daher die Möglichkeit besteht, sofort auf Gewährung erhöhten Unfallruhegehaltes zu klagen, mag zweifelhaft erscheinen (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 1986 - 2 A 57/85 -, ZBR 1987, 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1984 - 12 A 3013/83
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 10264/97
    Danach kommt als Angriff im Sinne des Dienstunfallrechts, namentlich des qualifizierten Dienstunfallrechts, nur ein dienstgerichtetes (vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 1984, DVBl 1985, 458; Schütz, BeamtVG, 7. Lfg., Mai 1996, Teil D, § 37 Rn. 5) die gesundheitliche Integrität des Beamten beeinträchtigendes positives Tun (vgl. Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, Band 1, § 37 Rn. 11, Stand: Dezember 1995) des Aggressors in Betracht, das Ausfluß eines von dem Amtswalter zu tragenden gesteigerten Gefährdungsrisikos (vgl. Schütz, BeamtVG, 7. Lfg, Mai 1996, Teil D, § 37 Rn. 4 b) ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.04.1986 - 2 A 57/85
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1997 - 2 A 10264/97
    Ob ein solches Anliegen im Hinblick auf die Regelung des § 45 Abs. 3 Satz 2 BeamtVG noch Gegenstand einer zulässigen Verpflichtungsklage sein kann, nachdem der Dienstherr das schädigende Ereignis bereits als Dienstunfall im Sinne von § 31 BeamtVG anerkannt hat und von daher die Möglichkeit besteht, sofort auf Gewährung erhöhten Unfallruhegehaltes zu klagen, mag zweifelhaft erscheinen (vgl. Urteil des Senats vom 30. April 1986 - 2 A 57/85 -, ZBR 1987, 15).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 17.98

    Dienstunfall, qualifizierter -; Angriff, rechtswidriger - als Voraussetzung eines

    BVerwG 2 C 17.98 OVG 2 A 10264/97.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.1998 - 2 A 10106/97

    Unfallaufnahme; Lebensgefahr; Diensthandlung; Rechtswidriger Angriff

    Angriff im Sinne des Dienstunfallrechts ist nur eine "dienstgerichtete", die gesundheitliche Integrität des Beamten beeinträchtigende Handlung (Urteil des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1997 - 2 A 10264/97.OVG -, OVG NW, DVBl 1985, 458 = Schütz, aaO, Nr. 1); es muß sich um einen Gewaltakt handeln, bei dem der Täter zumindest billigend in Kauf nimmt, daß sein Handeln zur Schädigung eines der am Einsatz beteiligten Beamten führt.
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